FAQ: Alltagshilfe & Alltagsbegleitung in Fürth & Umgebung
Hier findest du Antworten rund um Alltagshilfe und Alltagsbegleitung in Fürth und Umgebung – z. B. zu Pflegegrad, Entlastungsbetrag (§45b SGB XI), Ablauf, Kosten und Abrechnung. Wenn du unsicher bist, melde dich – wir beraten dich unverbindlich.
Was bedeutet Alltagshilfe in Fürth und Umgebung?
Alltagshilfe in Fürth bedeutet Unterstützung für Menschen, die Schwierigkeiten haben, alltägliche Aufgaben wie Einkaufen, Putzen oder Ärzt*innen Besuche selbst zu erledigen.
Ziel ist es, den Alltag zu erleichtern und Menschen zu unterstützen damit sie möglichst selbstbestimmt leben können. Wir bieten diese Alltagshilfe in Fürth und Umgebung an und beraten dich gerne persönlich.
Wer kann Alltagshilfe in Anspruch nehmen ?
Alltagshilfe in Fürth können Menschen mit Pflegegrad sowie Personen ohne Pflegegrad in Anspruch nehmen, die Unterstützung im Alltag benötigen.
Besonders häufig wird sie von älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigen genutzt.
Aber auch während einer Schwangerschaft oder bei akuten Erkrankungen, Verletzungen oder chronischen Leiden kann ein Anspruch bestehen.
Voraussetzung ist entweder eine ärztliche Bescheinigung oder ein anerkannter Pflegegrad.
Wichtig ist, dass der Anspruch immer individuell geprüft wird.
Nimm gerne Kontakt zu uns (telefonisch oder über Voranmeldungsformular) auf – wir prüfen deinen Anspruch unverbindlich und kostenfrei.
Oder melde dich unverbindlich über unsere Voranmeldung an.
Wie kann ich eine Alltagshilfe beantragen ?
Du kontaktierst uns einfach (Kontakt). Du brauchst lediglich einen Pflegegrad (1 – 5). Wir prüfen kostenlos deinen Anspruch, beraten dich und übernehmen auch die Beantragung sowie die Abrechnung bei den Pflegekassen!
Muss ich mich selbst um Anträge oder die Abrechnung kümmern ?
Nein. Darum kümmern wir uns komplett für dich.
Wir übernehmen die gesamte Abwicklung mit der Pflegekasse – von der Prüfung deines Anspruchs bis zur Abrechnung.
Du musst keine Anträge ausfüllen und dich um nichts kümmern.
Welche Kosten entstehen für die Alltagshilfe, und wer übernimmt sie ?
Die Kosten für die Alltagshilfe in Fürth & Umgebung können oft ganz von der Pflegekasse übernommen werden, wenn ein Pflegegrad (1-5) vorliegt. Es gibt hierfür Entlastungsbeträge, die für solche Hilfen genutzt werden können. Wenn keine Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden können, müssen die Kosten privat bezahlt werden.
Mehr Infos findest du auf unserer Seite zur Haushaltshilfe in Fürth & Umgebung.
Was bedeutet Entlastungsbetrag oder Guthaben?
Der Entlastungsbetrag ist eine Unterstützung gemäß § 45b SGB XI und steht allen häuslich gepflegten Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Er beträgt monatlich 131 €, was einer jährlichen Summe von über 1.500 € entspricht. Dieser Betrag ist eine zusätzliche Leistung und wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Nicht genutzte Entlastungsbeträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und später genutzt werden.
Wie erfahre ich, wie viel Guthaben ich noch habe?
Während unseres ersten Gesprächs würden wir dich bitten, unsere Abtretungserklärung auszufüllen. Mit dieser Erklärung können wir ganz unkompliziert Kontakt mit deiner Pflegekasse aufnehmen und deine individuellen Ansprüche ermitteln. So erleichtern wir die Abrechnung der Entlastungsleistungen direkt mit deiner Pflegeversicherung.
Brauche ich einen Pflegegrad, um Alltagshilfe zu erhalten ?
Nein, es ist nicht zwingend notwendig. Auch ohne Pflegegrad kannst du die Alltagshilfe erhalten. Jedoch muss die Leistung dann privat gezahlt werden. Die Pflegekassen übernehmen in diesem Fall nicht die Kosten.
Wie oft kann ich Alltagshilfe in Anspruch nehmen ?
Meist steht ein Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1-5 in Höhe von 131,-€ pro Monat zur Verfügung. Somit könnte man ca. 3 Stunden pro Monat Hilfe in Anspruch nehmen.
Viele unserer neuen Klient*innen verfügen noch über ungenutzte Guthaben aus vorherigen Monaten, die wir zusammen berücksichtigen können. Dadurch steht dir im Durschnitt ca. 8 bis 10 Stunden Unterstützung pro Monat zu, die vollständig durch die Pflegekasse finanziert wird.
Kann ich auch mehr als 131 € Entlastung pro Monat (ca. 3 Stunden Hilfe) bekommen?
Ab Pflegegrad 2 geht sogar noch mehr.
Du kannst bis zu 40 % deiner Pflegesachleistungen für Alltagshilfen nutzen.
Beispiel:
Bei Pflegegrad 2 stehen dir 796 € pro Monat zu.
Davon kannst du 318,40 € für Entlastungsleistungen einsetzen.
So kannst du deutlich mehr als die üblichen 131 € monatlich nutzen –
das entspricht etwa 7 zusätzlichen Stunden Unterstützung im Monat.
Wir prüfen gerne kostenfrei und unverbindlich, ob du Anspruch auf diese zusätzlichen Leistungen hast.
Kann Alltagshilfe auch soziale Betreuung umfassen?
Ja, Alltagshilfe kann auch die soziale Betreuung umfassen, wie etwa gemeinsame Spaziergänge, Gespräche oder gemeinsames Spielen. Das Ziel ist es, Isolation zu verhindern und für mehr Lebensqualität zu sorgen.
Weitere Infos findest du unter: Alltagsbegleitung in Fürth & Umgebung
Was ist der Unterschied zwischen Alltagshilfe und Pflege?
Die Alltagshilfe unterstützt Menschen bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben wie Putzen oder Einkaufen. Pflege hingegen umfasst körperbezogene Maßnahmen wie Waschen oder Hilfe beim Anziehen.
Kann ich Alltagshilfe kurzfristig bekommen, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt?
Ja, in vielen Fällen kann Alltagshilfe auch kurzfristig organisiert werden, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt. Es ist sinnvoll, so früh wie möglich mit uns Kontakt aufzunehmen, um sicherzustellen, dass Unterstützung rechtzeitig bereitsteht.
Wie läuft der Prozess ab, um Alltagshilfe zu bekommen?
Nimm einfach Kontakt zu uns auf. Wir prüfen unverbindlich deine Ansprüche und beraten dich gerne.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Unterstützung zur Alltagshilfe in Fürth & Umgebung zeitnah starten.
Gibt es eine Vertragsbindung bei der Alltagshilfe?
Nein, du gehst keine langfristige Verpflichtung ein. Wenn du die Unterstützung nicht mehr in Anspruch nehmen möchtest, kannst du uns das jederzeit unkompliziert mitteilen.
Es gibt keine feste Vertragslaufzeit, sondern lediglich eine Abtretungserklärung, die es uns ermöglicht, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen.
Die Zusammenarbeit kann jederzeit beendet werden.
Kommt immer dieselbe Person als Alltagshelfer*in zu mir?
Ja, wir versuchen dir möglichst immer dieselbe Person als Alltagshelfer*in zur Seite zu stellen, damit Vertrauen entstehen kann und du dich gut aufgehoben fühlst.
Sollte deine feste Ansprechperson einmal krank sein oder Urlaub haben, organisieren wir selbstverständlich eine zuverlässige Vertretung, sodass die Unterstützung durchgehend gewährleistet ist.
